Corona: 3 G- Regel für Sportbetrieb
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
ab sofort gilt Testpflicht für alle am Sportbetrieb innerhalb geschlossener Räume Beteiligten ( Kegler, Tischtennis, Gymnastik und ähnliche) und für Personen, die im Freien Kontaktsportarten ausüben; ausgenommen Geimpfte und Genesene, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den schulischen Testungen teilnehmen.
Es besteht Kontaktnachverfolgung für alle am Sportbetrieb innerhalb geschlossener Räume Beteiligten.
Weiter Informationen zu aktuellen Regelungen und Verordnungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landratsamtes Wartburgkreis.